Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer:
2009 = jährlich 48.600 EUR / monatlich 4.050 EUR
Hinweis
Für Angestellt ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversucherung in die private Krankenversicherung
nur noch möglich, wenn Sie 3 Jahre lang hintereinander
über der Versicherungsgrenze gelegen haben!
Nürnberger Krankenversicherung - Hausarzttarif - HAT
für Selbständige - Freiberufler und gesetzlich Versicherte
Hausarzttarif: Ambulant, Stationär und Zahn
Selbstbehalte: 600 EUR pro Person und Kalenderjahr; 300 EUR für Kinder/Jugendliche
Erstattungsfähige Aufwendungen
Die Erstattungen erfolgen im Rahmen der Höchstsätze der gültigen GOÄ / GOZ sowie des GebüH
Ambulante Behandlung
Zu 100% werden erstattet:
- Ärztliche Leistungen wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt erfolgt, oder bei Überweisung zum Facharzt
- Gezielte Voruntersuchungen sowie Schutzimpfungen
- Bezug von Generika-Arzeneimittel(Nachahmerpräperate). Generikum ist eien wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen vertriebenen Medikaments.
- Transporte und Fahrten zur ambulanten Notfallbehandlung, ambulanten Dialyse, Strahlentherapie , ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit
Zu 75% werden erstattet:
- Ärztliche Leistungen wenn die Erstbehandlung direkt von einem Facharzt erfolgt
- Behandlung durch den Heilpraktiker; alternativmedizinische Verfahren bis max. 1.000 EUR Rechnungsbetrag
Arzenei und Verbandsmittel
- Psychotherapeutische Behandlung bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr
- Heil- und Hilfmittel gemäß Verzeichnis bis zu einem Rechnungsbetrag von max. 5.500 EUR. Darüber hinaus werden die Aufwendungen zu 100% erstattet.
- Sehhilfen bis max. 200 EUR Rechnungsbetrag: erneuter Anspruch nach Ablauf von 24 Monaten
Stationäre Heilbehandlung
Zu 100% werden erstattet:
- Allgemeine Krankenhausleistungen einschließlich Sonderentgelte für besondere, kostenintensive Behandlungen.
- Entbindung, Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen
- Medizinisch notwendige Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus ohne Kilometerbeschränkung.
- Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird ein anteiliger Bonus ausbezahlt
Zahnärztliche Behandlung / Zahnersatz
Zu 100% werden erstattet:
- Aufwendungen für Zahnbehandlung und vorbeugende Maßnahmen
Zu 60% bzw. 70% oder 80% bei regelmäßiger Prophylaxe werden erstattet:
- Aufwendungen für Zahnersatz und Inlays
- Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz, Kiefernorthopedie, Implantate und Inlays sind in den ersten fünf Versicherungsjahren pro versicherter Person und Versicherungsjahr begrenzt auf folgende Rechnungsbeträge: 1.000 EUR im ersten, 2.000 EUR im zeiten, 3.000 EUR im dritten, 4.000 EUR im vierten und 5.000 EUR ab dem fünften Jahr.
- Bei Zahnersatz und Kiefernorthopedie sowie für Inlays soll vor Behandlungsbeginn ein Heil- oder Kostenplan eingereicht werden, falls der zu erwartende Gesamtrechnungsbetrag 2.500 EUR übersteigt.
Zu 80% wird erstattet:
- Kieferorthopädie bis zum Alter 21; bei Unfall entfällt die Altersbegrenzung
Besonderheiten
- Der Tarif ist kombinierbar mit dem Stationärzusatztarif SZ1 (privatärztliche Behandlung, 1- oder 2-Bett-Zimer ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ) und SZ2 (privatärztliche Behandlung, 2-Bett-Zimmer, Erstattung im Rahmer der Höchstsätze der GOÄ)
- Alle Neukunden haben zum Ende des dritten Versichrungsjahres einmalig eine Umstellung- option auf einen höherwertigen Tarf ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
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